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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

JH Media Group · Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

JH Media Group
Inhaber: Jochen Hörz
Im Sand 38/1
72636 Frickenhausen
Deutschland

nachfolgend „JH Media Group“

und ihren Kunden über Leistungen insbesondere aus den Bereichen Content, Design, Events und Streaming.

Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibungen, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Vertragsschluss

Angebote von JH Media Group sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • Annahme eines Angebots durch den Kunden,
  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
  • oder den Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist das jeweilige Angebot bzw. die vereinbarte Leistungsbeschreibung.

Automatisierte Auskünfte auf der Website — insbesondere durch den KI-gestützten Advisor NOVA — sind unverbindlich. Sie stellen weder ein Angebot noch dessen Annahme dar und führen nicht zu einem Vertragsschluss. Für ihre Nutzung gelten die Nutzungsbedingungen.

3. Leistungsumfang

JH Media Group erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Content-Erstellung
  • Grafik- und Mediendesign
  • Web- und Digitaldesign
  • Eventleistungen
  • Streaming- und Creator-Lösungen
  • audiovisuelle Produktionen
  • Beratungs- und Konzeptionsleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Leistungen, Änderungswünsche oder Ergänzungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, gelten als Zusatzleistungen und können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt JH Media Group alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Zugangsdaten, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte vollständig, richtig und zur vorgesehenen Nutzung geeignet sind.

Verzögert sich die Durchführung eines Projekts aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend.

Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

5. Korrekturen und Änderungswünsche

Soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst die vereinbarte Vergütung:

  • bei Aufträgen bis einschließlich 499,99 EUR netto: eine angemessene Korrekturschleife
  • bei Aufträgen ab 500,00 EUR netto: bis zu zwei angemessene Korrekturschleifen

Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Mitteilung angemessener Änderungswünsche zu einem von JH Media Group vorgelegten Entwurf.

Änderungen, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang wesentlich verändern, grundlegende Konzeptänderungen oder weitere Korrekturschleifen können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

Individuelle Regelungen im jeweiligen Angebot gehen dieser Regelung vor.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert von 1.000,00 EUR ist JH Media Group berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des vereinbarten Netto-Auftragswerts zu verlangen.

Abweichende Anzahlungen, Teilzahlungen oder Zahlungspläne können im jeweiligen Angebot individuell vereinbart werden.

Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten können angemessene Abschlags- oder Meilensteinzahlungen vereinbart werden.

JH Media Group ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung zu beginnen.

Gesetzliche Rechte im Falle des Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

7. Termine und Fristen

Angegebene Termine und Fertigstellungszeiträume sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.

Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben, fehlender Unterlagen oder nachträglicher Änderungswünsche des Kunden verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

Unvorhersehbare Ereignisse, die JH Media Group nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, technische Ausfälle oder Ausfälle beauftragter Dritter, verlängern die Leistungsfrist für die Dauer der Beeinträchtigung, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

8. Fremdleistungen und Drittkosten

Soweit zur Durchführung eines Projekts Leistungen Dritter erforderlich sind, beispielsweise:

  • Druckereien
  • Locations
  • Technikdienstleister
  • Hostinganbieter
  • Lizenzanbieter
  • Stockmedien
  • Musiklizenzen
  • Models
  • Fotografen
  • Sprecher
  • externe Dienstleister

können diese Kosten gesondert berechnet werden, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

JH Media Group kann solche Leistungen nach Abstimmung im Namen oder auf Rechnung des Kunden beauftragen.

9. Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, wird dem Kunden das fertige Werk zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt.

Der Kunde hat erkennbare Mängel innerhalb angemessener Zeit mitzuteilen.

JH Media Group erhält zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

Eine Abnahmefiktion erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

10. Nutzungsrechte

Soweit im Rahmen eines Auftrags urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, verbleibt das Urheberrecht beim jeweiligen Urheber.

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den konkret vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Art, Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Nutzungsrechte bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot und dem Vertragszweck.

Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Übertragung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Nutzungszweck umfasst ist.

Offene Projektdateien, Quelldateien, Rohdaten, editierbare Design-Dateien oder sonstige Produktionsdateien sind nur geschuldet, wenn deren Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben eingeräumte Nutzungsrechte bei JH Media Group, soweit gesetzlich zulässig.

11. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte

Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.

Dies gilt insbesondere für:

  • Texte
  • Logos
  • Fotos
  • Videos
  • Musik
  • Marken
  • Grafiken
  • Schriftarten
  • sonstige geschützte Inhalte

JH Media Group ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechte Dritter zu überprüfen, soweit hierfür keine konkreten Anhaltspunkte bestehen.

Der Kunde stellt JH Media Group von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch bereitgestellte Inhalte entstehen.

12. Stock-, KI- und Drittmaterial

Soweit für ein Projekt Stockmaterial, KI-generierte Inhalte, lizenzierte Medien oder sonstige Inhalte Dritter verwendet werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Eine Exklusivität solcher Inhalte besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

JH Media Group weist den Kunden auf wesentliche Nutzungseinschränkungen hin, soweit diese für den vereinbarten Verwendungszweck relevant und bekannt sind.

13. Referenznutzung

JH Media Group ist berechtigt, abgeschlossene Arbeiten unter Nennung des Kunden bzw. Projekts zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf:

  • der eigenen Website
  • Social-Media-Kanälen
  • Präsentationen
  • Portfolios
  • Angebotsunterlagen

Dies gilt nicht, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden nicht ohne Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

14. Vertraulichkeit

JH Media Group behandelt vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich.

Als vertraulich gelten insbesondere Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder bei denen sich die Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

15. Stornierung und Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann einen Auftrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kündigen.

Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr vermeidbare, im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandene Fremd- und Drittkosten zu vergüten.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche von JH Media Group bleiben unberührt.

Bei Event-, Produktions- oder Terminleistungen können bereits verbindlich gebuchte Fremdleistungen oder reservierte Ressourcen zusätzlich zu berücksichtigen sein.

Individuelle Stornierungsbedingungen können im jeweiligen Angebot vereinbart werden.

16. Eventleistungen

Bei Eventleistungen ist der Kunde verpflichtet, alle für die Durchführung relevanten organisatorischen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

Änderungen von Veranstaltungsort, Datum, Zeitplan, Umfang oder technischen Anforderungen können zu zusätzlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten führen.

Bereits entstandene oder verbindlich beauftragte Fremdkosten bleiben bei einer Absage oder Verschiebung grundsätzlich zu berücksichtigen.

Bei wetterabhängigen oder behördlich beeinflussten Veranstaltungen werden erforderliche Änderungen im Einzelfall zwischen den Parteien abgestimmt.

17. Haftung

JH Media Group haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet JH Media Group nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JH Media Group.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

18. Mängel und Nachbesserung

Bei berechtigten Mängeln erhält JH Media Group zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.

Der Kunde hat einen festgestellten Mangel möglichst konkret zu beschreiben.

Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Geschmackliche oder subjektive Abweichungen, die nicht gegen die vereinbarte Leistungsbeschreibung oder ein freigegebenes Konzept verstoßen, stellen allein keinen Mangel dar.

19. Verbraucher und Widerrufsrecht

Soweit der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.

Hierüber wird der Verbraucher gesondert durch eine Widerrufsbelehrung informiert.

Soll JH Media Group auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.

Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von JH Media Group.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist soweit gesetzlich zulässig der Geschäftssitz von JH Media Group Gerichtsstand.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.